Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Bestellungen und schriftliche Bestellungen
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Bayreuther Festspiele GmbH für Online-Bestellungen und schriftliche Bestellungen sowie für die Aufführungen der Richard-Wagner-Festspiele 2023
1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Bayreuther Festspiele GmbH (nachfolgend: BF) und dem/der Kartenerwerber/-in (nachfolgend auch: Erwerber oder Besteller) und den Besucherinnen und Besuchern der Aufführungen der Richard-Wagner-Festspiele 2023.
1.2. Mit der Bestellung von Eintrittskarten für die Bayreuther Festspiele erkennt der Besteller diese „Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Bayreuther Festspiele 2023
(Version Online-Bestellungen und schriftliche Bestellungen)“ als verbindlich für sich und alle Besucher der Aufführungen an, die von ihm aufgrund seiner Kartenbestellung Karten zur persönlichen Nutzung erhalten. Mit dem Abschluss eines Veranstaltungsbesuchsvertrages und dem Erwerb einer/mehrerer Eintrittskarte/-n gelten diese Bedingungen als vereinbart.
1.3. Wenn der Kartenerwerber eine oder mehrere Eintrittskarten (auch) für einen Dritten (Begleitperson) erwirbt, hat der Kartenerwerber die Begleitperson auf die Geltung und den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die notwendige Weitergabe von Angaben an die BF nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich hinzuweisen, wobei die Begleitperson bzw. der Besucher, die bzw. der vom Kartenerwerber aufgrund seiner Kartenbestellung Karten zur persönlichen Nutzung erhält, sich durch die Übernahme und die Nutzung der Eintrittskarte mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen ihr bzw. ihm und der BF einverstanden erklärt.
2. Eintrittspreise und Gebühren
2.1. Die Eintrittskarten einer Aufführung sind unterschiedlichen Preiskategorien zugeordnet. Für eine Aufführung können Eintrittskarten nur einer Preiskategorie bestellt werden. Die Kartenpreise können der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.
2.2. Zusätzlich zum Kartenpreis fallen für jeden erfolgreichen Bestellvorgang bzw. pro Rechnung folgende Gebühren an:
- eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,00 Euro bei schriftlichen Bestellungen (6.); die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,00 Euro entsteht nicht bei Online-
Bestellungen (5.) - unabhängig von der Form der Bestellung pro verkauftem Platz eine Gebühr in Höhe von jeweils 6,00 Euro; im Falle einer Eintrittskarte „Der Ring des Nibelungen“ pro Platz 4x 6,00 Euro
Druck- und Versandgebühren in Höhe von 16,00 Euro bei Post-Versand (7.2.)
2.3. Ermäßigungen werden nicht gewährt.
2.4. Programmhefte und sonstige Leistungen sind nicht im Kartenpreis inbegriffen. Ausnahmen gelten für Eintrittskarten mit AR-Brillen-Nutzung für Aufführungen des Werkes „Parsifal“ (2a.3.).
2a. Eintrittskarten mit AR-Brillen-Nutzung für Parsifal-Aufführungen
2a.1. Die Aufführungen der Opernneuproduktion 2023 „Parsifal“ in der Inszenierung von Jay Scheib werden unter Verwendung von Extended Reality (xR)-Technologien dargeboten. Die hierdurch erzeugten 3D-Effekte, bei denen es sich um digitale Zusatzelemente handelt, die mit dem Bühnenbild verschmelzen und durch diese Illusion den optischen Gesamteindruck verstärken, sind nur für solche Zuschauer sichtbar, die während der Aufführung eine spezielle „Augmented Reality“ (AR)-Brille tragen. Für alle übrigen Besucher handelt es sich um eine konventionelle Opernproduktion.
2a.2. Die Verwendung von xR-Technologien in den Parsifal-Aufführungen haben experimen-tellen Charakter. Für jede Aufführung der Opernproduktion „Parsifal“ stehen 330 Sitzplätze zur Verfügung, die mit einer AR-Brille ausgestattet sind. Eintrittskarten für diese Sitzplätze können aus technischen Gründen nur in den Preiskategorien bestellt werden, die in der Preisliste mit der Endung „-AR“ versehen sind. Es handelt sich dabei um Sitzplätze der jeweils 1. Reihe in der Loge, Galerie und im Balkon sowie um Sitzplätze in den letzten Reihen des Parketts.
2a.3. In dem laut Preisleiste in den Kategorien „-AR“ ausgewiesenen Kartenpreis ist die Gestellung der AR-Brille und der dazugehörige technische Support enthalten.
2a.4. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte der Preiskategorien mit der Endung „-AR“ erlangt der Erwerber kein Eigentum an der AR-Brille. Der Erwerb einer solchen Karte ermöglicht lediglich die Nutzung der AR-Brille während der Vorstellung.
2a.5. Der Zuschauer erhält am Aufführungstag eine technische Einweisung und findet seine AR-Brille, die mittels des Datenübertragungskabels fest mit dem Sitzplatz verbunden ist, betriebs-bereit an seinem Platz. Sie verbleibt auch in den Pausen und nach Ende der Aufführung am Platz.
2a.6. Die AR-Brille, die der Bauart nach einer Sport-Sonnenbrille gleicht, ist mit einer normalen Brille nicht kompatibel. Für kurzsichtige Zuschauer mit Sehhilfen können in die AR-Brille auf Wunsch und unter Angabe der Dioptrien Stärke spezielle Linsen eingesetzt werden. Über dieses Prozedere wird der Kartenerwerber im Vorfeld des Festspielbesuchs durch einen Flyer und/oder ein Video auf der Website informiert.
2a.7. Im Falle der Nichtnutzbarkeit der AR-Brille aufgrund eines technischen Defekts oder im Falle von erheblichen Funktionsstörungen erhält der Besucher die Differenz zwischen dem bezahlten Kartenpreis und dem Kartenpreis der entsprechenden Preiskategorie ohne AR-Brillen-Nutzung erstattet.
3. Übermittlung der Rechnung und Zahlungsbedingungen
3.1. Im Standard-Verfahren stehen Rechnungen ausschließlich unter www.bayreuther-festspiele.de im persönlichen Log-in-Bereich des Bestellers („Meine Festspiele“) zur Einsicht, zum Herunterladen und Ausdruck bereit. Der Besteller wird vor der Bereitstellung der Rechnung per E-Mail in Kenntnis gesetzt, dass ein Angebot zum Erwerb von Eintrittskarten unterbreitet wird und eine entsprechende Rechnung unter „Meine Festspiele“ aufrufbar ist. Wählt der Besteller für die Übermittlung der Karten den gebührenpflichtigen Post-Versand (2.2., 7.2), wird auch die Rechnung per Briefpost übermittelt.
3.2. Zahlungen sind erst nach erfolgter Rechnungsstellung durch die BF innerhalb der dort aufgeführten Frist (drei Wochen ab Rechnungsdatum) und nur in Euro vorzunehmen.
3.3. Zur Bezahlung der Eintrittskarten stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Überweisung auf eines der Konten der BF
Verrechnung mit Guthaben aus stornierten Rechnungen für Eintrittskarten der Festspielsaison 2020, ggf. mit Aufzahlung durch Überweisung
Zusätzlich bei Online-Bestellungen (5.):
- Sofortzahlung per Kreditkartenzahlung: VISA, MasterCard und American Express
- Zahlung per Klarna.
- Zahlung per PayPal
4. Allgemeine Bestellbedingungen
4.1. Der Besteller muss volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein.
4.2. Bei den Bayreuther Festspielen 2023 wird ein Teil der Eintrittskarten für Bestellungen unter Berücksichtigung der unter 4.8 benannten Sachkriterien, hierbei insbesondere vorausgegangener Wartezeiten, ein anderer Teil unabhängig von vorbenannten Kriterien im Wege des „first-come, first-serve“-Prinzips vergeben, sog. Online-Sofortkauf-Tickets. Der Erwerb letzterer richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Sofortkauf-Tickets.
4.3. Kartenbestellungen werden nur per Internet (5.) oder schriftlich (6.) angenommen.
4.4. Für die Kartenbestellung ist die Angabe der gültigen E-Mail-Adresse und Postanschrift des Bestellers Voraussetzung. Bei Angabe einer beruflichen E-Mail-Adresse trägt der Besteller selbst dafür Sorge, dass die private Verwendung der beruflich zur Verfügung gestellten E-Mail-Adresse zum Zwecke der weiteren Bearbeitung und ggf. Abwicklung der Bestellung (z.B. Übersendung der Rechnung) gestattet ist. Besitzt der Besteller keine E-Mail-Adresse oder möchte er keine E-Mail-Adresse für den Bestellvorgang nutzen, können Karten nur in Verbindung mit dem Post-Versand bestellt werden, für den im Falle einer erfolgreichen Bestellung eine gesonderte Gebühr entsteht (2.2, 7.2.).
4.5. Die Bearbeitung der Kartenbestellungen für die Bayreuther Festspiele 2023 beginnt ab Februar 2023. Bestellungen sind so aufzugeben, dass sie bis spätestens 31. Januar 2023 auf dem Server der BF eingegangen sind (5.) bzw. schriftlich vorliegen (6.).
4.6. Für die einzelnen Aufführungen ist die Bestellung von Eintrittskarten nur nach Sitzplatzkategorien möglich. Die Auswahl konkreter Sitzplätze ist ausgeschlossen. Mehrere Eintrittskarten derselben Aufführung werden – soweit verfügbar und unter Berücksichtigung der A-H-Regeln zulässig – nebeneinanderliegend abgegeben; ein Anspruch des Kartenbestellers auf nebeneinanderliegende Sitzplätze besteht nicht. Der ausdrückliche Wunsch des Bestellers, im Rahmen der Bestellung nur nebeneinander liegende Eintrittskarten erwerben zu wollen, kann aufgrund des Nachfrageüberhangs ein weiteres Sachkriterium gemäß Ziffer 4.8. darstellen.
4.7. Die Aufführungen der Tetralogie Der Ring des Nibelungen, bestehend aus den Einzelwerken Das Rheingold, Die Walküre, Siegfried und Götterdämmerung, können nur geschlossen im gesamten Zyklus bestellt werden. Die BF behält es sich unbeschadet des vorstehenden Satzes 1 vor, die Einzelwerke der Tetralogie auch einzeln zu verkaufen.
4.8. Eingegangene Bestellungen werden unabhängig von der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Bearbeitung der Kartenbestellungen erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung vorausgegangener Wartezeiten und der Nachfrage nach den einzelnen Aufführungen (Neuproduktion, Wochentag, Platzverteilung [Wunsch nach nur nebeneinander liegenden Plätzen] und Preiskategorie). Die der Kartenbestellung 2023 vorausgegangenen und aufgrund eines Nachfrageüberhangs unberücksichtigt gebliebenen Kartenbestellungen von Vorjahren werden dabei als Wartezeit angerechnet.
4.9. [entfällt]
4.10. Jeder Besteller kann insgesamt maximal 18 Karten bestellen und erwerben. Hierbei können pro Werk der Bayreuther Festspiele 2023 maximal 6, in der Galerie allerdings maximal 2 Karten, für eine Aufführung bestellt werden. Bestellungen für mehrere Aufführungen desselben Werks bleiben unberücksichtigt.
4.11. Wenn nach Berücksichtigung der Wartezeiten gemäß Ziffer 4.8. die Anzahl der bestellten Karten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Preiskategorien nicht gedeckt werden kann, kann die Abgabe der Karten für die jeweilige Aufführung je Bestellung über die Begrenzung gemäß 4.10. hinaus begrenzt werden. Sofern verfügbar behält es sich die BF vor, alternativ andere, einer anderen Preiskategorie zugeordnete Plätze anzubieten.
4.12 In jeder Aufführung stehen bis zu 6 Rollstuhlplätze (Preiskategorie C4R) sowie jeweils ein Platz für die Begleitperson (Preiskategorie C6RB) zur Verfügung, die nur zusammen abgegeben werden können. Ist die Begleitperson nachweislich erforderlich, ist die Karte für die Begleitperson kostenfrei.
Darüber hinaus stehen in jeder Aufführung bis zu 20 Randplätze (Preiskategorien B2 und B3) für Besucher mit eingeschränkter Mobilität o.Ä. zur Verfügung. Ebenerdiger Zugang ist nur in den Preiskategorien A1, B1, B2, B3 gewährleistet. Diese Plätze werden nicht im Online-Sofortkauf angeboten.
4.13. Mit der Annahme des übermittelten Angebots durch Bezahlung der Rechnung einschließlich der Bezahlung durch Verrechnung mit Gutschrift (5.3. und 6.4.) und dem damit einhergehenden Erwerb einer oder mehrerer Eintrittskarten kommt ein schuldrechtlicher Veranstaltungsbesuchsvertrag zwischen dem Besteller und der BF zustande, kraft dessen sich die Übertragung von Eintrittskarten nicht nach sachenrechtlichen Grundsätzen, sondern nach Forderungsrecht richtet.
4.14. Können dem Besteller keine Eintrittskarten zugeteilt werden, erhält dieser keine gesonderte Absage.
5. Online-Bestellung (Standard-Bestellung)
5.1. Online-Bestellungen sind nach Registrierung und erfolgreichem Log-in unter „Meine Festspiele“ auf www.bayreuther-festspiele.de möglich.
5.2. Durch den bestätigenden Abschluss des Bestellvorgangs durch Anklicken des Buttons „Jetzt bestellen“ übermittelt der Kartenbesteller seine Kartenwünsche für die Bayreuther Festspiele 2023 an die BF (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Sofern die Wünsche des Bestellers einschließlich der Wunschalternativen von der BF vollständig oder teilweise erfüllt werden können, erhält der Besteller eine Rechnung gemäß Ziffer 3.1., d.h. durch Bereitstellung in seinem persönlichen Log-in-Bereich („Meine Festspiele“).
5.3. Die Rechnung der BF gilt zugleich als Angebot auf Abschluss eines schuldrechtlichen Veranstaltungsbesuchsvertrages. Die Bezahlung des Rechnungsbetrages innerhalb einer Zahlungsfrist von drei Wochen ab Rechnungsdatum, welche damit zugleich die Frist zur Annahme des Angebots ist, gilt als verbindliche Annahme dieses Angebots. Der Bezahlung der Rechnung im Sinne des vorstehenden Satzes 2 steht die Erklärung des Bestellers, der Rechnungsbetrag solle mit einem aus der Festspielsaison 2020 resultierenden Guthaben verrechnet werden, gleich; die Erklärung kann – nach Rechnungserhalt – im persönlichen Log-in-Bereich des Bestellers („Meine Festspiele“) abgegeben werden. Die Gutschrift über den Rechnungsbetrag mittels der zur Verfügung gestellten Zahlungsweisen muss der BF innerhalb der Zahlungsfrist vorliegen (Wertstellung). Gleiches gilt für den Zugang der Erklärung zur Verrechnung mit bestehendem Guthaben. Bei nicht fristgerechtem Zahlungs- oder Erklärungseingang können die angebotenen Eintrittskarten anderweitig vergeben werden. Ein Anspruch des Bestellers auf Erhalt der zuvor angebotenen und in Rechnung gestellten Eintrittskarten oder die Zuteilung anderer Eintrittskarten besteht in diesem Falle nicht. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in jedem Falle ausgeschlossen.
5.4. Die Bezahlung von Eintrittskarten im Wege des Online-Bestellverfahrens ist unter Geltung von Ziffer 3. per Überweisung, Kreditkarte und – soweit vorhanden – mittels Verrechnung mit bestehendem Guthaben möglich. Ein etwaiges Restguthaben aus dem/den Vorjahr/-en wird dem Besteller auf Verlangen durch Überweisung zurückerstattet.
5.5. Der Besteller ist für die Richtigkeit der von ihm im Bestellvorgang angegebenen Daten selbst verantwortlich. Dies gilt für die Bestellung als solche (Auswahl der Aufführungen, Anzahl der Karten etc.) und für die persönlichen Angaben (Postanschrift, E-Mail-Adresse etc.) gleichermaßen. Etwaige Fehler gehen zu Lasten des Bestellers.
5.6. Das Online-Bestellverfahren als solches sowie der konkrete Kartenbestellvorgang selbst können zu jedem Zeitpunkt durch die BF eingestellt oder auch gänzlich abgebrochen werden, wenn eine ordnungsgemäße oder rechtmäßige Durchführung des Bestellvorgangs nicht mehr möglich ist. Dies gilt insbesondere in den Fällen auftretender technischer Schwierigkeiten (Hard- und Softwarefehler, Computerviren, Serverprobleme etc.), externer Manipulationen oder Manipulationsversuche und/oder fehlender rechtlicher Voraussetzungen.
5.7. Die BF weist auf den Link zu der Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin, der auf der Homepage der BF eingestellt ist.
5.8. Die E-Mail-Adresse der BF lautet wie folgt: ticket@bayreuther-festspiele.de
6. Schriftliche Bestellungen
6.1. Schriftliche Bestellungen sind per Briefpost zu richten an: Bayreuther Festspiele GmbH, Kartenbüro, Postfach 10 02 62, 95402 Bayreuth. Bestellungen per Telefax oder E-Mail werden nicht anerkannt und nicht bearbeitet.
6.2. Für schriftliche Bestellungen ist das Bestellformular der BF zu verwenden, welches dem Besteller bei vorausgegangenen schriftlichen Bestellungen und entsprechendem Wunsch vom Kartenbüro der BF mit den Bestellunterlagen postalisch übermittelt wird. Freihändige schriftliche Bestellungen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden. Die BF ist im Falle freihändiger Bestellungen nicht zu klärenden Rückfragen verpflichtet.
6.3. Mit der im Kartenbüro der BF eingegangenen schriftlichen Bestellung übermittelt der Kartenbesteller seine Kartenwünsche für die Bayreuther Festspiele 2023 an die BF (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Sofern die Wünsche des Bestellers einschließlich der Wunschalternativen von der BF vollständig oder teilweise erfüllt werden können, erhält der Besteller eine Rechnung gemäß Ziffer 3.1.
6.4. Die Regelungen der Ziffern 5.3. bis 5.5. gelten entsprechend. Abweichend von 5.3. Satz 3 kann die Erklärung auch mittels eines mit der Rechnung übermittelten Formulars analog per Briefpost abgegeben werden.
7. Personalisierung und Aktivierung, Bereitstellung und Versand der Eintrittskarten
7.1. Alle Eintrittskarten eines Bestellvorgangs werden auf den Vor- und Nachnamen des Kartenbestellers ausgestellt, die ihn als solchen ausweisen. Vor der Bereitstellung bzw. dem Versand der Eintrittskarten ist durch den Besteller zudem der konkrete Nutzer der jeweiligen Eintrittskarte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen anzugeben, welcher ebenfalls auf der jeweiligen Eintrittskarte ausgewiesen wird (sog. harte Personalisierung). Auf jeder Eintrittskarte sind Vorname und Nachname des Nutzers vermerkt.
7.2. Im Standard-Verfahren können die Karten nach vollständiger Bezahlung (Wertstellung) unter www.bayreuther-festspiele.de im persönlichen Log-in-Bereich des Bestellers („Meine Festspiele“) von diesem aufgerufen und nach erfolgter Personalisierung (7.3.) ausgedruckt werden. Der Besteller wird über die Wertstellung benachrichtigt. Hat der Besteller bei seiner Kartenbestellung den Post-Versand gewählt, werden die Eintrittskarten nach vollständiger Bezahlung und abgeschlossener Personalisierung (7.4.) als gedruckte Eintrittskarten per Briefpost auf Gefahr des Bestellers an die angegebene Versandadresse verschickt. Für den Post-Versand fallen pro Bestellung (Rechnung) zusätzliche Gebühren gemäß Ziffer 2.2. an. Der Post-Versand ist grundsätzlich nur für inländische Bestellungen und Bestellungen aus dem europäischen Ausland möglich.
7.3. Die unter www.bayreuther-festspiele.de im persönlichen Log-in-Bereich des Bestellers bereitgestellten Karten sind vor dem Ausdruck, der dem Besteller obliegt, vom Besteller durch Angabe des Vor- und Zunamens des jeweiligen Nutzers zu personalisieren. Nur auf den konkreten Nutzer personalisierte und damit aktivierte Karten besitzen Gültigkeit. Die Personalisierung und Aktivierung der Karten durch den Besteller hat bis spätestens sieben Kalendertage vor der jeweiligen Aufführung zu erfolgen; nach Ablauf dieser Frist ist eine Personalisierung und Aktivierung der Karten nicht mehr möglich. Personalisierte Karten können nur durch das Kartenbüro der BF gemäß Ziffer 8.2. umgeschrieben und einem anderen Nutzer zugewiesen werden.
7.4. Hat der Besteller bei seiner Kartenbestellung den Post-Versand gewählt, können die Karten nach vollständiger Bezahlung unter www.bayreuther-festspiele.de im persönlichen Log-in-Bereich des Bestellers („Meine Festspiele“) von diesem durch Angabe des jeweiligen Nutzers personalisiert werden. Nur auf den konkreten Nutzer personalisierte Karten besitzen Gültigkeit und werden postalisch verschickt. Verfügt der Besteller über keinen persönlichen Log-in-Bereich kann die Personalisierung auch analog mittels eines entsprechenden Formulars erfolgen, welches dem Besteller – sofern er den Postversand gewählt hat und ihm ein Angebot zum Erwerb von Eintrittskarten unterbreitet werden kann – mit der Rechnung übermittelt wird und von diesem an die in 6.1. genannte Adresse zurückzuschicken ist. Die Personalisierung der Karten durch den Besteller hat im Falle der Online-Personalisierung gemäß vorstehendem Satz 1 bis spätestens 7 Kalendertage vor der Vorstellung und im Falle der analogen Personalisierung gemäß vorstehendem Satz 2 bis spätestens 30.06.2023 Eingang des Formulars bei der BF) zu erfolgen; nach Ablauf dieser Frist ist eine Personalisierung und der Postversand der Karten nicht mehr möglich. Die Regelungen unter 7.3. Sätze 4 und 5 gelten entsprechend.
7.5. Datum, Zeit und Vorstellung auf der Rechnung sowie auf den zugeteilten und übersandten Eintrittskarten sind nach Erhalt zu überprüfen. Etwaige Fehler im Vergleich zur Bestellung bzw. Rechnung sind unverzüglich gegenüber der BF anzuzeigen.
8. Kartenrücknahme und Kartenumschreibung
8.1. Bezahlte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Die Weiterveräußerung von Eintrittskarten durch den Besteller unterliegt in bestimmten Fällen einem Abtretungsverbot (10.4.). Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Dies gilt auch in den Fällen einer nicht fristgemäßen Personalisierung und Aktivierung der Karten (7.3. und 7.4.).
8.2. Eintrittskarten, die gemäß Ziffer 7.3. oder 7.4. personalisiert worden sind, können nur auf Antrag des Bestellers ausschließlich durch das Kartenbüro der BF auf einen anderen Nutzer umgeschrieben werden. Handschriftliche Änderungen des Nutzernamens durch den Besteller oder andere Dritte bzw. entsprechende Streichungen führen zur Ungültigkeit der Karte. Die BF ist berechtigt, eine Gebühr für die Umschreibung in Höhe von 5,00 Euro zu verlangen.
Dies gilt nicht, sofern der Besteller sachliche Gründe für die Notwendigkeit der Umschreibung nachweist (z.B. ärztliches Attest, Todesfall etc.).
8.3. Inhabern von Eintrittskarten des Standard-Verfahrens, die nicht gemäß Ziffer 7.3. oder 7.4. personalisiert oder nicht gemäß Ziffer 8.2. formgerecht umgeschrieben worden sind, kann der Zugang und Besuch der Aufführung durch die BF verweigert werden.
8.4. Besetzungsänderungen, einschließlich solcher der Musikalischen Leitung und der Produktionsteams, und sonstige Änderungen des Aufführungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
8.5. Bei Aufführungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs nicht mehr als ein Akt bzw. Aufzug – so auch im Fall Der fliegende Holländer – bzw. im Fall Das Rheingold nicht mehr als eine Szene gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen zwei Wochen nach der betreffenden Aufführung zumindest in Textform gegenüber der BF geltend gemacht wird.
8.6. Bei einer Absage einer Aufführung, noch bevor diese begonnen hat, werden die vom Aufführungsausfall betroffenen Eintrittskarten gegen Rückerstattung des Eintrittspreises, jedoch ohne die Gebühr in Höhe von 6,00 Euro pro verkauftem Platz (pro Eintrittskarte Der Ring des Nibelungen 4 x 6,00 Euro) und ohne die – soweit angefallen – Bearbeitungs- und/oder Post-Versand-Gebühr, zurückgenommen. Der Rückerstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen zwei Wochen nach der betreffenden Aufführung zumindest in Textform gegenüber der BF geltend gemacht wird. Der Ausschluss der Rückerstattung der Gebühr pro verkauftem Platz im Sinne des vorstehenden Absatzes 1 gilt wiederum nicht, wenn die Bayreuther Festspiele im Allgemeinen oder die vertragsgegenständliche/-n Aufführung/-en im Speziellen aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung der BF, welche ihre Ursache in den Auswirkungen der gegenwärtigen Covid-19-Pandemie hat, aus wichtigem Grund abgesagt, ausgesetzt oder abgebrochen werden. Als wichtiger Grund in diesem Sinne gilt z.B. Quarantäne über einen Teil der Belegschaft bzw. Mitarbeiter der BF, die gesetzliche oder behördliche Beschränkung der Zuschauerzahlen auf ein außer Verhältnis stehendes Maß oder die Verhinderung/Eindämmung eines akuten Infektionsgeschehens („Superspreader“) auch ohne behördliche Anordnung.
8.7. Im Falle der Ziffern 8.5. und 8.6. sind weitergehende Ansprüche des Bestellers bzw. Karteninhabers ausgeschlossen.
9. Kartenverlust
9.1. Bei Verlust einer Eintrittskarte kann bis 30 Minuten vor Beginn der Aufführung, für die die Eintrittskarte verloren gegangen ist, im Kartenbüro der BF einmalig und gebührenpflichtig die Ausstellung einer Ersatzkarte beantragt werden, wenn der Besucher unter genauer Platzangabe nachweist und/oder glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde und letztlich verloren gegangen ist. Die Ausstellung einer Ersatzkarte (Duplikat) kann nur durch den Besteller, auf den die Karte/-n ausgestellt ist/sind, oder den personalisierten Nutzer unter Vorlage eines Lichtbildausweises beantragt werden. Ersatzkarten werden grundsätzlich nur diesen Personen ausgehändigt. Die Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzkarte beträgt 5,00 Euro.
9.2. Werden im Falle von Eintrittskarten des Standard-Verfahrens von zwei Besuchern Eintrittskarten für denselben Sitzplatz einer Aufführung vorgelegt, hat stets diejenige Person, auf die die Karte personalisiert ist, Vorrang vor dem Besitzer der anderen Karte. Werden im Falle von Post-Versand-Tickets sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte grundsätzlich Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die andere Karte begründet in beiden Fällen auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Sitzplatzes oder Rückerstattung des Kaufpreises. In begründeten Ausnahmefällen kann die BF ein umgekehrtes Vorrangverhältnis aussprechen und/oder anerkennen. Der jeweils betroffene Kartenbesitzer hat weder Anspruch auf Anerkennung eines solchen Ausnahmefalls noch Ansprüche gegen die BF aufgrund der Anerkennung eines solchen Ausnahmefalls entgegen dem Regelfall.
10. Weiterveräußerung und Weitergabe von Eintrittskarten
10.1. Die BF werden durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, vom Freistaat Bayern, von der Stadt Bayreuth, der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e.V. sowie vom Bezirk Oberfranken gefördert. Sie fühlen sich einer ausgewogenen und angemessenen Preispolitik verpflichtet und sind um Aufrechterhaltung bzw. Durchsetzung eines sozialen Preisgefüges sowie um Verteilungs-gerechtigkeit bemüht.
10.2. Der Kartenbesteller erklärt durch die Akzeptanz dieser Bedingungen, die Eintrittskarten ausschließlich zur privaten Nutzung zu erwerben.
10.3. Der Kartenbesteller und Kartenerwerber kann seine Rechte und Pflichten aus dem abgeschlossenen Veranstaltungsbesuchsvertrag mit der BF (4.13.), und damit auch das Recht, Zutritt zu der/den Aufführung/-en zu verlangen, im Wege der Forderungsabtretung nur dadurch auf einen Dritten übertragen, dass der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten an die Stelle des Kartenbestellers in den Vertrag mit der BF eintritt und kein Abtretungsverbot im Sinne nachstehender Regelungen besteht.
10.4. Die Weiterveräußerung von Eintrittskarten ist in nachfolgend benannten Fällen untersagt (Abtretungsverbot); eine Zustimmung wird in diesen Fällen nicht erteilt:
a) bei einer Veräußerung oder Weitergabe von Eintrittskarten oder dem Erwerb von Eintrittskarten für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerbsmäßigen und/oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt,
b) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten über nicht autorisierte Internetplattformen wie
z.B. insbesondere eBay oder nicht autorisierte Online-Ticket-Börsen (z.B. viagogo) oder im Rahmen von der BF nicht autorisierten Internet-Auktionen jeweils mit Ausnahme einer Veräußerung im Wege des sog. Sofortverkaufs bzw. Sofortkaufs zu einem Preis, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder aufgrund der Weiterveräußerung der Eintrittskarte auf diesem Wege entstanden sind bzw. entstehen (z.B. Porto- und/oder z.B. eBay-Gebühr o.Ä.), nicht übersteigt,
c) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten zu einem Preis, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder der Weiterveräußerung der Eintrittskarte entstanden sind bzw. entstehen, übersteigt,
d) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten, um Gewinn zu erzielen, oder einem Erwerb von Eintrittskarten im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen, wobei Gewinnerzielungsabsicht in diesem Sinne die Absicht einer Veräußerung zu einem Preis meint, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder der Weiterveräußerung der Eintrittskarte entstanden sind bzw. entstehen, übersteigt,
e) bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Eintrittskarten zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder (Preis-)Gewinn oder als Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder
f) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten ohne Hinweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10.5 Die Weiterveräußerung oder die Weitergabe von Eintrittskarten unter Wahrung der in Ziffer 10.4. b) bis f) benannten Maßgaben bleibt unberührt.
10.6 Eintrittskarten, die nach vorgenommener Personalisierung (7.3., 7.4.) weiterveräußert und weitergegeben werden, müssen ungeachtet vorstehender Regelungen gemäß Ziffern 10.3. und 10.5. stets gemäß Ziffer 8.2. auf den neuen Nutzer umgeschrieben werden.
10.7 Die BF kann die Abgabe und Übersendung von Eintrittskarten an solche Personen verweigern, die gegen vorstehende Regelungen in Ziffern 10.2. bis 10.4. verstoßen haben oder den Versuch einer Weiterveräußerung unternommen haben, die einen Verstoß gegen die vorstehenden Regelungen in Ziffern 10.2. bis 10.4. darstellt. Gleiches gilt für Personen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung der BF gewerbsmäßig oder kommerziell mit Karten handeln oder die in einer vorausgegangenen Festspielsaison Eintrittskarten unter Verstoß gegen die jeweils gültigen Regelungen betreffend die Weiterveräußerung und Weitergabe veräußert haben bzw. versucht haben zu veräußern oder die solchen Personen solche Karten zugänglich machen. In diesen Fällen ist die BF auch berechtigt, eine Umschreibung gemäß 10.6. zu verweigern; dies gilt unabhängig davon, von wem die Umschreibung begehrt wird. Bereits angebotene und/oder dem Besteller zum Ausdruck zur Verfügung gestellte bzw. an den Besteller übersandte Eintrittskarten können im Falle des Verstoßes gegen vorstehende Regelungen in Ziffern 10.2. bis 10.4. von der BF zurückverlangt und/oder für unwirksam erklärt (elektronische Sperrung über den Barcode) werden. Dies gilt auch in den Fällen des Versuchs einer Veräußerung unter Verstoß gegen vorstehende Regelungen in den Ziffern 10.2. bis 10.4. 10.8. Inhabern gesperrter Eintrittskarten kann der Zugang und Besuch der Aufführung durch die BF verweigert werden.
10.9. Die BF haftet nicht für die Gültigkeit der Eintrittskarten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise.
11. Anfangszeiten, Einlass und Einlasskontrolle
11.1. Nur die offiziell von der BF herausgegebenen Publikationen, die von der BF betriebene Webseite (www.bayreuther-festspiele.de) sowie die Eintrittskarten selbst enthalten verbindliche Daten (Datum und Anfangszeiten) der Aufführungen. Kurzfristige Änderungen dergestalt, den Beginn der Vorstellung am selben Tag nach hinten zu verschieben, bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die BF keine Gewähr. 11.2. Nach Beginn der Vorstellung können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer offiziellen Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Aufgrund geltender Sicherheitsanforderungen können sich Verzögerungen bei der Einlasskontrolle zum Festspielhaus sowie längere Wartezeiten bei der Garderobe und/oder Garderoben-Depots vor dem Festspielhaus ergeben. Der Besucher trägt für einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf selbst Sorge. Dadurch bedingte Verzögerungen berechtigen den Besucher nicht zum Einlass in den Zuschauerraum nach Beginn der Vorstellung.
11.3. Für die Besucher der Aufführungen der BF gelten die jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und behördlichen Zugangsvoraussetzungen. Aufgrund behördlicher Vorgaben zum Zwecke des Erhalts einer Betriebserlaubnis können strengere Anforderungen gelten als gesetzlich oder verordnungsrechtlich verlangt.
11.4. Ungeachtet der Zugangsvoraussetzungen gemäß 11.3. müssen Besucher folgende Dokumente vorweisen:
- personalisierte Eintrittskarte und
- Personalausweis oder Reisepass.
Der Einlass zur Veranstaltung wird grundsätzlich verweigert, wenn der auf der Eintrittskarte vermerkte Nutzer nicht personenidentisch mit dem Personalausweis / Reisepass ist und/oder nicht alle geforderten Dokumente vorgezeigt werden.
11.5. Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen, bestimmte Informationen, z. B. kürzlicher Aufenthalt des Inhabers der Eintrittskarte in einem Risikogebiet der SARS-CoV-2 Pandemie (gemäß den jeweils verbindlichen aktuellen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (»RKI«)), für den Zutritt zur Aufführung bzw. zum Konzert verlangt werden, ist der Inhaber der Eintrittskarte verpflichtet, diese Informationen der BF auf Anforderung im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unverzüglich mitzuteilen. Wenn der Nutzer der Eintrittskarte die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die BF den Zutritt zur
Veranstaltung verweigern. In diesem Fall kann der Kartenerwerber und die BF vom Vertrag über die betroffene Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung zurückzutreten. Der Käufer erhält in diesem Fall den entrichteten Preis für die Eintrittskarte erstattet.
11.5 Die BF ist aus wichtigem Grund, z.B. bei offensichtlichen Krankheitssymptomen, zur
Verweigerung des Einlasses zum Veranstaltungsort oder zur Verweisung vom Veranstaltungsort berechtigt. Dies gilt auch, wenn ein Inhaber einer Eintrittskarte gegen zwingende Bestimmungen des Schutz- und Hygienekonzepts verstößt. Eine Erstattung des Kaufpreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
12. Hausrecht und Einschränkungen für die Mitnahme von Gegenständen
12.1. Die BF übt im Festspielhaus Bayreuth das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Aufführungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Aufführung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
12.2. Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen bzw. den ihm vom Einlasspersonal zugewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige – insbesondere auf seinen Namen personalisierte – Karte besitzt bzw. der ihm nicht zugewiesen worden ist, kann die BF den Besucher des Platzes oder auch der Aufführung verweisen.
12.3. Das private Anbieten und die Weiterveräußerung von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände des Festspielhauses Bayreuth sind untersagt.
12.4. Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
12.5. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
12.6. Aus Tierschutz- und Platzgründen können Blindenführhunde oder andere Haustiere mit entsprechenden Funktionen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Die BF werden im Falle der vorzeitigen Ankündigung davon betroffener Personen Einlasspersonal zur Wegführung und Platzzuweisung bereithalten.
12.7. Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme sperriger und – ungeachtet der Größe – gefährlicher Gegenstände sowie Sitzkissen in das Festspielhaus verboten. Handtaschen sind bis zu einer maximalen Größe von 18cmx26cmx6cm erlaubt. Im Falle davon abweichender behördlicher Sicherheitsanforderungen haben diese Vorrang.
12.8. In allen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des Festspielhauses Bayreuth besteht Rauchverbot.
12a. Pandemiebedingte Sonderbestimmungen
12a.1. Die BF beabsichtigt eine volle Saalbelegung. Die BF kann von dem nach Maßgabe der vorliegenden Geschäfts- und Nutzungsbedingungen geschlossenen Veranstaltungsbesuchsvertrag (4.13.) zurücktreten, wenn die Saalbelegung des Festspielhauses aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Bestimmung nicht 100% betragen darf. (Rücktrittsrecht gemäß § 346 Abs. 1 BGB). Der Rücktritt kann bis 23.06.2023 erklärt werden. Im Falle des Rücktritts nach vorstehendem Satz 2 sind Schadensersatzansprüche des Kartenerwerbers und der Personen, die vom Kartenerwerber aufgrund seiner Kartenbestellung Karten zur persönlichen Nutzung erhalten haben, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
12a.2. Die Bayreuther Festspiele werden alle zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen sowie behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit der gegenwärtigen SARS-CoV-2 Pandemie (auch: Corona oder Corona-Pandemie) beachten und umsetzen.
Die jeweils getroffenen Maßnahmen sind für den Kartenerwerber und die von ihm benannten Nutzer der Eintrittskarten verbindlich und ergänzen die nachstehenden Bestimmungen.
Sie gehen den nachstehenden Bedingungen vor, soweit diese Anforderungen über die nachstehenden Bestimmungen hinausgehen.
12a.3. Zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter der BF sowie der sonstigen Mitwirkenden und Besucher der Bayreuther Festspiele sind die BF berechtigt, nach billigem Ermessen auch ungeachtet der jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen sowie behördlichen Auflagen Hygienestandards mit diesbezüglichen Verhaltensregeln wie insbesondere das Tragen einer Mund-Nasen-Maske einschließlich der Anforderung an eine solche Maske (z.B. FFP2) – dies sowohl im Einlass- und Außenbereich des Veranstaltungsorts als auch während der Aufführung bzw. des Konzertes selbst – , das Einhalten von Abständen und Laufwegen (Einbahn-Regelungen) oder das Benutzen von Desinfektionsmitteln sowie diesbezügliche Schutzmaßnahmen für den Aufenthalt im Festspielhaus und seine Nebengebäude zu setzen, die der Nutzer der Eintrittskarten einzuhalten verpflichtet ist.
12a.4. Sowohl für die Personalisierung (7.1.) der Eintrittskarten als auch im Zusammenhang mit dem Einlass (11.) gelten Sonderbestimmungen.
12a.5. Der Kartenerwerber erkennt für sich und die Personen, denen er Eintrittskarten zur Nutzung überlässt, an, dass die BF aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund vorgegebener Schutz- bzw. Hygienemaßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie und Vorgaben zur Einhaltung von Abstandsflächen, berechtigt ist, dem Inhaber der Eintrittskarte von seinen Plätzen abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuzuweisen; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
12a.6. [entfällt]
12a.7. Der Nutzer der jeweiligen Eintrittskarte erkennt an, dass aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund behördlich vorgegebener Weisungen bzw. Anordnungen im Zusammenhang mit dem Zutritt zum und dem Aufenthalt im Veranstaltungsbereich zusätzliche Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen Geltung erlangen können. Diese werden ihm mitgeteilt und sind ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Der Nutzer einer Eintrittskarte unterliegt im Hinblick auf das Schutz- und Hygienekonzept den Weisungen des Personals der BF. Verstößt ein Nutzer einer Eintrittskarte gegen das vorgenannte Schutz- und Hygienekonzept, ist der Nutzer der Eintrittskarte verpflichtet, die Veranstaltung auf Weisung des Personals der BF unverzüglich zu verlassen. Der Kaufpreis für die Eintrittskarte wird in diesem Fall nicht erstattet.
12a.8. Weder seitens des Kartenerwerbers noch seitens des Nutzers der jeweiligen Eintrittskarte besteht ein Anspruch auf Durchführung entsprechender Hygiene-, Test- und Sicherheitsmaßnahmen.
12a.9. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an anderer Stelle geregelten Corona-bedingten Bestimmungen bleiben unberührt.
12a.10. Das Hygiene- und Sicherheitskonzept der Bayreuther Festspiele soll die Gefahr von Ansteckungen von Besuchern und Dritten mit dem SARS-CoV-2-Virus auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die Gefahr einer SARS-CoV-2-Infektion im Zusammenhang mit dem Besuch der Aufführungen bzw. Konzerte kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Gefahr ist dem Kartenerwerber und den Nutzer der Eintrittskarte/-n bewusst. Daher ist die Haftung der BF für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Konzertbesuchers, die sich trotz Umsetzung des Hygienekonzepts durch eine SARS-CoV-2Infektion im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergeben, ausgeschlossen, dies gilt nicht bei Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder Unterlassen entstehen.
13. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art im Zuschauerraum ist – nicht zuletzt auch aus urheberrechtlichen Gründen – untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach Ziffer 12.1. nach sich ziehen.
14. Audiovisuelle Aufzeichnungen und Fotoaufnahmen der BF oder Dritter
14.1. Im Falle einer audiovisuellen Aufzeichnung einer Aufführung kann der Zuschauer als Teil des Publikums im Bild erscheinen. Auch szenenbedingte Spiegelbilder sind möglich. Der Zuschauer stimmt der inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Verwertung dieser Aufzeichnungen vorbehaltlos zu. Ansprüche, auch vergütungstechnischer Art, des betroffenen Zuschauers werden hierdurch nicht begründet.
14.2. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. durch den Besuch einer Aufführung erklärt der Besucher ferner sein Einverständnis, dass die BF oder von ihr beauftragte oder autorisierte Dritte audiovisuelle Aufzeichnungen und/oder Fotoaufnahmen, die den Besucher als Besucher der Aufführung erkennen lassen, anfertigt, vervielfältigt sowie inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt verwertet. Ansprüche – auch vergütungstechnischer Art – des betroffenen Zuschauers werden hierdurch nicht begründet.
14.3. Dem Kartenerwerber und dem Besucher einer Aufführung ist bewusst, dass sowohl im Festspielhaus als auch auf dem Festspielgelände von anderen Besuchern Fotografien und audiovisuelle Aufzeichnungen angefertigt werden können, welche den Besucher als Besucher der Aufführung erkennen lassen. Die BF haftet nicht für derartige Aufnahmen; dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass diese Aufnahmen im Internet (z.B. Social-Media-Plattformen wie Facebook u.ä.) öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Regelung in Ziffer 13. sowie etwaige Rechte des betroffenen Besuchers gegen den Dritten, der diese Aufnahmen gefertigt und/oder öffentlich zugänglich gemacht hat, bleiben unberührt.
15. Haftung
Für Schäden, die ein Besucher in den Räumen oder auf dem Gelände des Festspielhauses Bayreuth erleidet, haftet die BF, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
16. Datenschutzbestimmungen
16.1. Die personenbezogenen Bestelldaten werden – unbeschadet der Datenschutzerklärung der BF (aufrufbar unter: https://ticketshop.bayreuther-festspiele.de/de/datenschutz) – unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Anbahnung, Durchführung des Vertrages und Abwicklung der Bestellung erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.
16.2. Der Kartenerwerber stimmt spätestens mit der Bezahlung der Rechnung (Annahme des Angebots gemäß Ziffer 5.3. bzw. 6.4.) der Speicherung und der wie in vorstehender Regelung bezeichneten Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu. Diese Zustimmung kann jederzeit gegenüber der BF widerrufen werden. Die Betroffenenrechte des Kartenerwerbers sowie sonstige Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO sind unter https://ticketshop.bayreuther-festspiele.de/de/datenschutz aufrufbar.
16.3. Im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung der Bestellung bzw. des Vertrages sowie – soweit eine Anmeldung erfolgt ist – des Newsletters (Ziffer 17.) bedienen sich die BF auch Dienstleistungen anderer Unternehmen und/oder Einzelpersonen (z.B. Versendung von Briefen oder E-Mails, Zahlungsabwicklung mittels Kreditkarte oder Sofortüberweisung etc.). Diese Dienstleister erhalten Zugang zu persönlichen Informationen und Daten des Bestellers, soweit sie zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben benötigt werden, sie dürfen diese Informationen und Daten jedoch nicht zu anderen Zwecken verwenden. Diese Dienstleiter werden zudem auf die Einhaltung der vorliegenden Datenschutzbestimmungen sowie der einschlägigen Datenschutzgesetze verpflichtet. Darüber hinaus werden die persönlichen Daten des Bestellers einschließlich der personenbezogenen Bestelldatendaten von der BF bekannt-gegeben, wenn die BF hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder wenn eine solche Weitergabe erforderlich ist, um die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der BF oder andere Vereinbarungen zwischen dem Besteller und der BF durchzusetzen oder die Rechte der BF und/oder des Bestellers zu wahren. Dies beinhaltet einen Datenaustausch mit solchen Unternehmen oder Personen, mit denen die BF zur Abwehr oder Ahndung von Datenmissbrauch, Betrug, Vertragsverstößen o.Ä. zusammenarbeiten. Im Übrigen erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte zum wirtschaftlichen Gebrauch, der im Widerspruch zu dieser Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen steht.
17. Newsletter
Mit der Anmeldung für den Newsletter der Bayreuther Festspiele willigt der Besteller ein, dass die vom Besteller mitgeteilten persönlichen Daten, hierbei insbesondere die angegebene E-Mail-Adresse, sowie die personenbezogenen Bestelldaten von der BF verwendet werden, um dem Besteller sowohl allgemeine als auch personalisierte Werbung und/oder besondere Angebote und/oder Services zu präsentieren bzw. anzubieten, Angebote und Services der BF in Kooperation mit Dritten (z.B. Sponsoren) mit inbegriffen. Falls eine solche Werbung bzw. Präsentation von Seiten des Bestellers nicht (mehr) gewünscht ist, kann dieser der Einwilligung jederzeit widersprechen. Eine Mitteilung in Textform an die im Newsletter genannten Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Fax, Brief) oder die Abmeldung ist dafür ausreichend. Die Abmeldung des Newsletters ist mittels des am Ende jeder E-Mail enthaltenen Links möglich.
18. Höhere Gewalt
18.1. Sollte durch höhere Gewalt die Durchführung der Bayreuther Festspiele im Allgemeinen und oder die Durchführung der vertragsgegenständlichen Veranstaltung bzw. Aufführung/-en im Speziellen unmöglich sein, so entfallen die beiderseits eingegangenen Verpflichtungen.
18.2. Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, dass bzw. der außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien liegt, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war und dessen Auswirkungen von den Parteien nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.
18.3. Bei den folgenden Ereignissen vermutet, dass höhere Gewalt vorliegt: Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; Pest, Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
18.4. Für den Fall, dass die Durchführung der Bayreuther Festspiele im Allgemeinen und oder die Durchführung der vertragsgegenständlichen Veranstaltung bzw. Aufführung/-en im Speziellen aufgrund von Ereignissen und Umständen, die eine Auswirkung bzw. Auswirkungen der gegenwärtigen Covid-19-Pandemie darstellen, unmöglich werden, steht es höherer Gewalt im Sinne der vorstehenden Absätze nicht entgegen, dass diese Ereignisse oder Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren oder als möglich in Betracht gezogen werden konnten oder mussten. Keine Vertragspartei kann sich in diesem Fall darauf berufen, diese Ereignisse oder Umstände lägen nicht außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien, seien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in zumutbarer Weise vorhersehbar gewesen oder dessen bzw. deren Auswirkungen hätten von den Parteien in zumutbarer Weise vermieden oder überwunden werden können.
19. Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, wird deren Wirksamkeit im Übrigen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder Teilklausel ist durch eine Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt.
Stand: 24.11.2022
gez.
Prof. Katharina Wagner, Ulrich Jagels
Geschäftsführer Bayreuther Festspiele GmbH