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Weg frei für zweiten Bauabschnitt

In ihrer heutigen Sitzung hat die Gesellschafterversammlung der Bayreuther Festspiele GmbH den zweiten Bauabschnitt der Sanierung des Festspielhaues in Bayreuth freigegeben.

Der Vorsitzende des Gremiums, Dr. Georg Freiherr von Waldenfels, führt dazu aus: „Ich freue mich über die einmütige Entscheidung aller Gesellschafter und darüber, dass damit eine tragfähige Grundlage für die erfolgreiche Fortsetzung der Sanierungsarbeiten am Festspielhaus geschaffen wurde.“
Baubeginn soll am 1. September 2017 sein, nach Ende der kommenden Festspiele. Die Arbeiten können bis zum Mai 2018 abgeschlossen werden. Der zweite Bauabschnitt umfasst die „Fassade Nord und Bühnenturm“. Letzterer war in der ursprünglichen Planung nicht enthalten, musste aber nach einer detaillierten Analyse und Bestandsaufnahme doch noch in das Sanierungsprogramm Fassade aufgenommen werden. Die Kosten des zweiten Bauabschnitts werden ca. 7 Mio. Euro betragen.
Leider konnte bisher kein Baubeginn erfolgen, da die Maßnahme und die entsprechenden Mittel nicht freigegeben worden waren. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit ist dies sinnvollerweise in der jetzigen Festspielpause aus wirtschaftlichen Überlegungen auch nicht mehr sinnvoll. Im Winter wäre Baupause gewesen und bis im Frühjahr die Gerüste aufgestellt wären, müssten sie wegen der beginnenden Vorbereitungen zu den Festspielen bald wieder abgebaut werden.

Aufgrund der umfangreichen und detaillierten Bestandsaufnahme durch das beauftragte Architekturbüro Stephan muss davon ausgegangen werden, dass das in der Finanzierungsvereinbarung vom 11. September 2013 enthaltene Konzept „Fassadensanierung und Reparatur im Innern“ nicht aufrecht erhalten werden kann. Die festgestellten baulichen Mängel sind derart gravierend, dass zur Sicherstellung der dauerhaften und langfristigen Betriebsgenehmigung für die Festspiele, selbst wenn diese pro Jahr nur wenige Monate dauern, eine grundlegende Sanierung erforderlich ist, die alle Gewerke betrifft.
Da die Planung der Gesamtmaßnahme „Fassadensanierung und Generalsanierung“ vollständig, abschließend und sorgfältig erfolgen muss, sollen die weiteren Planungen während der Durchführung der zweiten Teilbaumaßnahme ausgearbeitet werden. Damit entstehen keine verlorenen Kosten, da die Sanierung der Fassade auf jeden Fall ausgeführt werden muss. Dies könnte zwar alternativ auch am zeitlichen Ende der Sanierungsmaßnahmen erfolgen, würde aber eine weitere Spielpause ungenutzt verstreichen lassen und jährliche Kosten für den provisorischen Fassadenschutz nach sich ziehen.
Die Vorlage von detaillierten Planungen mit einer konkreten und belastbaren Kostenschätzung für die Sanierungskonzeption insgesamt könnte bis Anfang April 2017 erfolgen. Dann könnten die notwendigen weiteren politischen Ent-scheidungsprozesse angestoßen werden.
Dr. von Waldenfels resümiert: „Wir haben heute eine weitere wichtige Weichenstellung für die Zukunft getroffen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass bis zum Jahr 2026, dem 150-jährigen Jubiläum der Bayreuther Festspiele, das historisch so wertvolle und international einzigartige Festspielhaus vollständig saniert sein kann und in neuem Glanz erstrahlen wird.“