
Nach langjährigen komplizierten Verhandlungen wurde am 2. Mai 1973 die Richard-Wagner-Stiftung Bayreuth errichtet, die den Bayreuther Festspielen eine neue Grundlage gab und eine gesicherte
Zukunftsperspektive gewährleistete. Eine Basis für die Stiftungsurkunde war das Gemeinschaftliche Testament von Siegfried und Winifred Wagner aus dem Jahr 1929. Nachstehend beide Dokumente im
Wortlaut:
Wie jede kulturelle Einrichtung sind auch die Bayreuther Festspiele von Zuschüssen der Öffentlichen Hand und von privatem Mäzenatentum abhängig. Schon 1953 wurde ein sogenanntes Festspielkuratorium gegründet, das den Modus der Bezuschussung der Bayreuther Festspiele fortan nach folgendem Schlüssel regelte:
| Bundesrepublik Deutschland | ein Drittel | ||
| Freistaat Bayern | ein Drittel | ||
|
Stadt Bayreuth Bezirk Oberfranken Gesellschaft der Freunde |
vier Neuntel zwei Neuntel drei Neuntel |
} |
ein Drittel |
Beachtenswert ist, daß über 60 % der Mittel aus Einnahmen der Bayreuther Festspiele und privaten Zuwendungen der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e.V. kommen, so daß die Quote der Bezuschussung durch die Öffentliche Hand stets deutlich unter 40 % liegt.